Bevollmächtigte Stelle

Gemeinsam mit Tochterunternehmen in Moskau und St. Petersburg verfügen wir über langjährige Erfahrung in der Betreuung deutscher Unternehmen aus dem Bereich der Druckbehälter und dienen als Bevollmächtigte Stelle für Einfuhren in die GUS Republiken.

Die eurasische Zollunion bestehend aus Weißrussland, Russland und Kasachstan ist durch den Gesetzgeber mit vorgegebenen Spielregeln inklusive bestimmter normativ-technischer Anforderungen geschützt.

Seit der Gründung der Zollunion werden auf übernationaler Ebene einheitliche Technische Reglements der Zollunion eingeführt. Bis jetzt wurden 34 Technische Reglements der Zollunion angenommen und 31 davon sind Stand August 2014 bereits in Kraft getreten.

Wir bei M Solution beschäftigen uns gemeinsam mit unseren Partnern in der Zollunion hauptsächlich mit der Zertifizierung von TR ZU 032/2013 Druckgeräten und dienen ausländischen Unternehmen als Bevollmächtigte Stelle in Moskau. Ohne eine solche Stelle ist es ausländischen Unternehmen unmöglich, Druckbehälter in die Zollunion einzuführen.

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